Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand 19. Mai 2026 · Version 1.0
Stand: 19. Mai 2026 · Version 1.0
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Leistungen der Ludwig Limbeck AG (im Folgenden "NorthAlp Legal" oder "wir") gegenüber Mandanten.
- Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
- Individuelle Vereinbarungen im Mandatsvertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Mandatsannahme
- Anfragen über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp begründen kein Mandatsverhältnis.
- Vor Mandatsbeginn prüfen wir Kapazität, Interessenkonflikte, Risikoexposition und beidseitige Passung. Wir behalten uns vor, Mandate ohne Begründung abzulehnen.
- Das Mandat kommt erst durch schriftliche Annahme durch die Ludwig Limbeck AG und schriftliche Auftragserteilung des Mandanten zustande.
3. Leistungen
- NorthAlp Legal bietet drei Produktschienen an:
- Founder Counsel: integrierte rechtlich-steuerlich-strukturelle Begleitung skalierender Gründer ab Gründung.
- External Inhouse Counsel (EIC): flexibles Stunden-Retainer (Compact 5 h / Business 12 h / Premium 24 h pro Monat).
- Counsel Desk (CD): feste, wiederkehrende Counsel-Sprechstunde — vor Ort, hybrid oder remote (Monthly / Biweekly / Weekly / Weekly One Day).
- Konkreter Leistungsumfang wird im Mandatsvertrag definiert.
- Keine anwaltlichen Leistungen im Anwaltsmonopol, keine Notariate, keine Vermögensverwaltung, keine vollständige Buchhaltung oder Lohnverarbeitung. Verweis an Partner.
- Umfangreiche Aufgaben werden separat offeriert und mandatiert.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
- Honorare auf der Website sind Nettobeträge; MWST (aktuell 8.1 %) wird zusätzlich verrechnet.
- Setup-Fee einmalig ab CHF 2'500.– zzgl. MWST.
- Retainer-Honorare monatlich im Voraus, 14 Tage netto.
- Bürostundensatz für Arbeiten ausserhalb des Paket-Kontingents: CHF 350.– pro Stunde zzgl. MWST.
- Überstunden über Paket-Kontingent: zum Bürostundensatz oder per Upgrade. Stunden quartalsweise poolbar, Verfall am Quartalsende.
- Counsel-Desk-Termine: Anreise innerhalb der Deutschschweiz inklusive (nach Bestätigung). Termine ausserhalb der Deutschschweiz sowie international nach Vereinbarung.
- Separat mandatierte Projektarbeit: Pauschalhonorar oder nach Aufwand.
- Bei Verzug: 5 % Verzugszinsen p.a. (Art. 104 OR). Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Mandanten.
5. Mitwirkungspflichten des Mandanten
- Benennung einer internen Hauptansprechperson (GL-Mitglied, CFO oder COO).
- Rechtzeitige, vollständige, wahrheitsgetreue Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen.
- Themen für Sprechstunde mindestens 48 Stunden vor Termin einreichen.
- Unverzügliche Information bei wesentlichen Änderungen der Sachlage.
6. Vertraulichkeit
- Strikte Vertraulichkeit, zeitlich unbeschränkt über das Mandat hinaus.
- Sicherstellung durch:
- vertragliche Vertraulichkeit (NDA als Mandatsbestandteil)
- Datenschutz nach nDSG und DSGVO
- berufliche Verschwiegenheit aus Treuhand- und Steuerberatungstätigkeit
- verschlüsselte Kommunikation und Mandantenportal mit 2FA
- Datenhaltung in Schweizer Rechenzentren
- Keine Anwaltskanzlei: BGFA-Anwaltsgeheimnis findet nicht direkt Anwendung. Für entsprechende Mandate: Partner-Anwaltskanzleien.
7. Datenschutz
Siehe separate Datenschutzerklärung.
8. Haftung
- Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet NorthAlp Legal nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – pro Schadensfall und insgesamt – auf den Betrag des Honorars begrenzt, den der Mandant im laufenden Geschäftsjahr, in dem der Schaden entstanden ist, an NorthAlp Legal bezahlt hat.
- Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden.
- Keine Haftung für Schäden aufgrund unzutreffender, unvollständiger oder verspäteter Mandanten-Auskünfte.
- Keine Haftung für Leistungen beigezogener Dritter (Anwälte, Notare, Steuerexperten, Prüfer); deren Auswahl erfolgt mit üblicher Sorgfalt.
- Empfehlungen beruhen auf den bereitgestellten Informationen und dem geltenden Recht zum Beratungszeitpunkt. Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Aktualisierung.
- Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
9. Laufzeit und Kündigung
- Mindestlaufzeit drei Monate, dann monatliche automatische Verlängerung.
- Kündigung mit drei Monaten Frist auf Monatsende, schriftlich.
- Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit vorbehalten.
- Nach Mandatsende: Originaldokumente verbleiben beim Mandanten. Kopien können zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten behalten werden.
10. Abwerbeverbot
Während der Mandatsdauer und für zwölf Monate nach Mandatsende verpflichtet sich der Mandant, ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine für ihn tätigen Mitarbeitenden der Ludwig Limbeck AG abzuwerben oder einzustellen.
11. Änderungen der AGB
Änderungen werden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innert 30 Tagen widersprochen wird. Wesentliche Änderungen (Pricing, Leistungsumfang) nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Ersatz durch wirtschaftlich nächstliegende wirksame Regelung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand: Cham, Kanton Zug, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten.